Ratgeberseminar Pflegeimmobilien

Mit Sicherheit zur Rendite.

  • Gesicherte und langfristige Mieteinnahmen
  • Verwaltung durch renommierte Betreiber
  • Pflegeimmobilien als Investition in die Zukunft
  • Eigenbezug bei Bedarf

Die Pflegeimmobilie als Kapitalanlage!

Pflegeimmobilien sind ein stark wachsender Markt und etablieren sich aktuell immer mehr. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass sich diese Art der Kapitalanlage fast von alleine trägt. Im Folgenden erklären wir dir, welche Vorteile diese aufweist.

Klassische Immobilien

Vermietung

Der Vermieter ist dafür verantwortlich, die Vermietung eigenständig zu organisieren.

Gemäß den rechtlichen Vorgaben muss der Vermieter einer Eigentumswohnung die Mieterhöhung eigenständig nach festgelegten Standards initiieren und begründen.

Dieser Prozess ist oft kompliziert und unangenehm, weshalb viele Vermieter davon absehen, um das gute Verhältnis zu ihren regelmäßig zahlenden Mietern nicht zu beeinträchtigen.

Zusätzlich dazu muss der Mieter der Mieterhöhung zustimmen und kann bei Bedarf das Sonderkündigungsrecht gemäß §561 BGB in Anspruch nehmen.

Instandhaltung

Bei herkömmlichen Immobilien sind die Eigentümer verpflichtet, sich an den Kosten für Instandhaltung und Reparaturen des gemeinschaftlichen Eigentums zu beteiligen.

Darüber hinaus sind sie auch für die Instandhaltung ihrer eigenen Wohnung zuständig.

Standortwahl

In der Regel fehlen zuverlässige Entscheidungshilfen, und stattdessen werden subjektive Einschätzungen und Informationen aus zweiter Hand als Grundlage genutzt.

Die meisten Menschen streben den Kauf von Immobilien in erstklassigen (A- und B-) Lagen an, finanzieren jedoch oft nur Immobilien in weniger attraktiven (C- und D-) Lagen.

Mietausfall

Neben der Gefahr von Mietnomaden besteht auch das Risiko, dass Mieter zahlungsunfähig werden und ihre Mietzahlungen nicht leisten können.

Verwaltung

Der Eigentümer ist in der Regel für einen Großteil der Verwaltungsaufgaben selbst verantwortlich. Dazu gehören beispielsweise die Organisation und Koordination von Instandhaltungsmaßnahmen, die Kommunikation mit den Mietern, die Durchführung von Mieterauswahlprozessen sowie die Verwaltung der Mietzahlungen.

Zusätzlich obliegt es dem Eigentümer, eine rechtskonforme Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Dies beinhaltet die Erfassung und Aufbereitung der relevanten Kostenpositionen sowie die transparente Darlegung der Verteilung auf die Mieter.

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass der Eigentümer einen Verwalter beauftragt, der diese Aufgaben in seinem Namen übernimmt. In diesem Fall trägt der Verwalter die Verantwortung für die genannten Verwaltungsaufgaben und die Nebenkostenabrechnung.

Pflegeimmobilien

Vermietung

Durch einen Pachtvertrag von mindestens 20 Jahren werden langfristig stabile Mieteinnahmen gewährleistet.

Der Pachtbetrag wird gemäß den vertraglichen Vereinbarungen kontinuierlich an den Verbraucherpreisindex angepasst.

Der Verbraucherpreisindex ist eine gebräuchliche Bezeichnung für die Veränderungsrate oder Teuerungsrate, die die Inflationsrate widerspiegelt.

Instandhaltung

Im Rahmen der Dach- und Fachklausel trägt der Betreiber die Verantwortung für sämtliche Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen im Inneren des Gebäudes.

Die Eigentümergemeinschaft ist hingegen nur für die Instandhaltung der Gebäudehülle zuständig.

Standortwahl

Für jeden Standort führen die Betreiber und unsere Premium-Partner eine gründliche wirtschaftliche Prüfung durch.

Unabhängig davon, an welchem Standort Sie Ihre Pflegeimmobilie erwerben, haben Sie innerhalb unseres deutschlandweiten Pflegeeinrichtungsnetzwerks die Möglichkeit, von unserem exklusiven Sonderbelegungsrecht Gebrauch zu machen. Dadurch können Sie oder ein Angehöriger bei Bedarf ein geeignetes Apartment nutzen.

Mietausfall

Der Pachtvertrag wird in der Tat nicht direkt mit den Pflegebedürftigen, sondern mit dem Betreiber der Pflegeeinrichtung abgeschlossen. Daher sind die Mieteinnahmen unabhängig davon, ob in einem bestimmten Apartment gerade jemand gepflegt wird oder nicht. Die Mieteinnahmen hängen ausschließlich von den vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Eigentümer und dem Betreiber ab.

Verwaltung

Um jegliche Verwaltungsaufgaben, einschließlich der Nebenkostenabrechnung, kümmert sich die obligatorische Hausverwaltung.

Der Eigentümer überträgt die Verantwortung für die Verwaltung der Immobilie, einschließlich der Abrechnung der Nebenkosten, an die Hausverwaltung. Diese übernimmt die Aufgaben der Organisation, Koordination und Durchführung der Verwaltungsaufgaben sowie die Erstellung der Nebenkostenabrechnung gemäß den rechtlichen Vorgaben.

Durch die Beauftragung der Hausverwaltung entlastet der Eigentümer sich selbst von den administrativen Aufgaben und profitiert von der Expertise und Erfahrung der professionellen Verwaltung.

Ratgeberseminar - Jeden Dienstag um 19 Uhr

In unserem kostenlosen Ratsgeberseminar mit unserem Immobilien Spezialisten erfährst du mehr über das Thema Pflegeimmobilien und selbstverständlich werden auch alle deine Fragen im Anschluss beantwortet.